Tierhalterhaftpflichtversicherung Wer anderen einen Schaden zufügt, auch wenn dies nicht absichtlich oder fahrlässig geschieht, ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Wenn Schäden von einem Hund oder einem Pferd verursacht werden, ist der Halter heranzuziehen. Damit das http://www.tierhalter-haftpflicht.info/